Sobald der Architekt die Ideen des Bauherrn in einem ersten Entwurf des Bauvorhabens umgesetzt hat, befasst sich die Tragwerksplanung mit dessen möglicher konstruktiven Umsetzung. Dabei wird die grobe Tragwerksstruktur entwickelt. Mit der statischen Berechnung wird im nächsten Schritt mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen, dass eine Konstruktion den geplanten Belastungen standhält. Um auch das Wohlbefinden der Nutzer sicherzustellen, wird außerdem standardmäßig die Gebrauchstauglichkeit (z. B. Verformungsbegrenzung) nachgewiesen. Im Zuge dessen werden die erforderlichen Dimensionierungen und Materialien der einzelnen Bauteile festgelegt.
Die Statikunterlagen werden durch einen Tragwerksplaner geprüft, bevor sie an den Bauherrn ausgehändigt werden. Die statische Berechnung gehört zu den Nachweisen, die für die Genehmigung von Bauvorhaben erforderlich sind und muss spätestens bis zum Baubeginn der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Unsere Leistungen im Massiv- und Holzbau:
- Aufstellen von statischen Berechnungen und Nachweisen
- Aufstellen von Wärmeschutznachweisen
- Erstellen von Schal- und Bewehrungsplänen
- Erstellen von Werkplänen
- Konstruktionsabnahmen und ingenieurtechnische Kontrollen
- Erstellen von Positionsplänen
- Fachberatung und -planung
- Entwicklung und Nachweis von Anschlusspunkten/Verbindungspunkten/Verbindungselementen
- Erstellen von Detailzeichnungen
Die unterschiedlichen Kernkompetenzen im Bereich Statik, Bauphysik und Architekur bieten ideale Voraussetzungen um Planungs- bzw. Lösungsansätze an der Schnittstelle zum Architekten/Bauherren vorzugeben.
Beispiele aktueller Referenzen ausgwählter Gebäudetypen zur Baustatik finden Sie in der Deutschlandkarte links.
Weiterführende Informationen zur Baustatik finden Sie auf unserem Portal www.baustatik-tragwerksplanung.de. Dort können Sie auch mit unserem Angebotsrechner das voraussichtliche Statikhonorar berechnen lassen.