Einfamilienhäuser
Seit 1. Mai 2014 gilt die EnEV (Energieeinsparungsverordnung). Die Einführung der EnEV bedeutet eine Reihe von Änderungen beim Bau von Wohngebäuden und für die dazugehörenden Energieausweise:
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Energieausweispflicht beim Verkauf oder bei der Vermietung von Immobilien. Der Energieausweis muss zum Zeitpunkt der Besichtigung vorliegen.
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Der Energieausweis muss dem Käufer oder Mieter ausgehändigt werden.
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Angabe vom Endenergiebedarf im Energieausweis sowie eine Einteilung in Energieeffizienzklassen von A + bis H (Diese Regelung betrifft nur Wohngebäude).
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25% niedrigerer Primärenergiebedarf als Anforderung für Neubauten
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20% niedrigerer Referenzwert als Anforderung für die Wärmedämmung der Gebäudehülle von Neubauten
Zum 1. Januar 2016 trat die 2. Stufe der EnEv 2014 (auch EnEV 2016 genannt) in Kraft. Die Änderungen im Überblick:
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25% niedrigerer Primärenergiebedarf für Neubauten. Ein Einfamilienhaus muss einen Primärenergiewert < 51 kWh / m²*A einhalten.
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20% niedrigerer Referenzwert für die Wärmedämmung der Gebäudehülle für Neubauten. Der spezifischer Transmissionswärmeverlust (HˈT) muss ≤ 0,368 W/(m2*k) sein.
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Für alle Gebäude (die nicht die Wärmeschutzverordnung DIN 4108 erfüllen) gelten, dass die oberste Geschossdecke einen U-Wert < 0,24 W/K²A haben muss.
IB Cornelsen ist spezialisiert in der Ausstellung von Energieausweisen für Einfamilienhäuser ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Auf unsere Internetseite www.online-energieausweis.org könne Sie leicht und effizient selber die Eingabe zur Erstellung des Ausweis eingeben. Mit dem Link kommen Sie zur Seite wo Sie alle weitere Informationen zu den Ausweisen und dessen Ausstellung erhalten.