Gewerblicher Energieausweis
Bei gewerblichen Energieausweisen kann grundsätzlich immer zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis frei gewählt werden.
Vorraussetzung für einen Verbrauchsausweis ist jedoch, dass die Heizungs- und Stromverbräuche des Gewerbes über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Jahren lückenlos vorliegen. Sind diese Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorhanden, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Gewerbegebäude, die nicht ausweispflichtig sind:
- Nutzfläche unter 50 m²
- Gebäude unter Denkmalschutz
- unbeheizte Gebäude
- Innentemperatur von unter 12 °C
- Zur Unterbringung von Tieren
- Zur Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen
- Gewerbegebäude, die langanhaltend offen sein müssen
Wenn Sie einen Energieausweis für Nichtwohngebäude benötigen dann können Sie uns gerne unter 040 • 209 339 858 kontaktieren oder unter info@ib-cornelsen.de anschreiben. Wir erstellen Ihnen dann ein individuelles Angebot.