Energieausweis Nichtwohngebäude

Gewerblicher Energieausweis

Bei gewerblichen Energieausweisen kann grundsätzlich immer zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis frei gewählt werden.

Vorraussetzung für einen Verbrauchsausweis ist jedoch, dass die Heizungs- und Stromverbräuche des Gewerbes über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Jahren lückenlos vorliegen. Sind diese Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorhanden, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.


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Gewerbegebäude, die nicht ausweispflichtig sind:

  • Nutzfläche unter 50 m²
  • Gebäude unter Denkmalschutz
  • unbeheizte Gebäude
  • Innentemperatur von unter 12 °C
  • Zur Unterbringung von Tieren
  • Zur Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen
  • Gewerbegebäude, die langanhaltend offen sein müssen

Wenn Sie einen Energieausweis für Nichtwohngebäude benötigen dann können Sie uns gerne unter 040 • 209 339 858 kontaktieren oder unter info@ib-cornelsen.de anschreiben. Wir erstellen Ihnen dann ein individuelles Angebot.