Bedarfsausweis Wohngebäude
Der Bedarfsausweis kommt immer dann zur Anwendung, wenn ein Gebäude errichtet, verändert oder erweitert wird, sowie für bestehende Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen. Ziel ist es, den rechnerischen Energiebedarf unter standardisierten Randbedingungen zu ermitteln. Zu diesem Zweck werden Informationen z.B. zur Bausubstanz, Gebäudehülle und zur Heizungsanlage herangezogen. Somit kann die energetische Qualität verschiedener Gebäude unabhängig vom Nutzerverhalten miteinander verglichen werden. Des Weiteren werden bauliche Mängel aufgezeigt, die zu Energieverlusten führen. Um dem entgegen zu wirken, werden im Bedarfsausweis Sanierungsvorschläge aufgeführt, mit denen der Energieverbrauch gesenkt werden kann.
In der heutigen Zeit spielt das Einsparen von Energie eine wichtige Rolle auf dem Immobilienmarkt und kann den Marktwert eines Gebäudes erhöhen.
Verbrauchsausweis Wohngebäude
Der Verbrauchsausweis wird für bestehende Gebäude mit mindestens fünf Wohnungen ausgestellt, die die Wärmeschutzverordnung vom 01.11.1977 einhalten. Für den Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauchskennwert bestimmt, der den tatsächlichen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasseraufbereitung der letzten drei Jahre wiedergibt. Handelt es sich um ein gewerbliches Gebäude, wird auch der Verbrauch für Beleuchtung und Klimatisierung berücksichtigt. Da der Energieverbrauchskennwert vom individuellen Nutzerverhalten abhängig ist, ist der Verbrauchsausweis weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Für Wohngebäude wird daher der Bedarfsausweis empfohlen.
Wohngebäude, die nicht ausweispflichtig sind:
Wohnfläche unter 50 m²
Sommerhäuser, die weniger als 3 Monate im Jahr benutzt werden
Gebäude unter Denkmalschutz